Übereinkunft zwischen Kommissär Finanzrat Warth und dem Forstamt Bebenhausen namens der Staatsfinanzverwaltung einerseits und der Gemeinde Neuenhaus andererseits über die Abtretung von Staatswald an die Gemeinde gegen deren Verzicht auf Waldnutzungsrechte in Staatswäldern Ausf., Neuenhaus, 1844 September 6

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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