Hesse von Randeck beurkundet, daß er an Heinrich von Lewenstein, seinen Schwiegersohn, der ihm oder seinen Erben nach dem kinderlosen Tod seiner Frau Agnes das bei der Heirat gegebene Zugeld zurückzahlen mußte, keine Forderung dieses Geldes wegen mehr hat. Dies bescheinigen auch Wilhelm von Spanheim gen. von Bacharach, Schwiegersohn des Hesse, Herme von Randeck, Hesses Sohn.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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