Quittung, womit Sigmund Heinrich Truchseß von und zu Wetzhausen und Hans Conrad v. Wollmershausen als Selbstzahler der von ihnen verbürgten Schuld des Veit Dietrich v. Lichtenstein an Erhard v. Münster per 1000 fl Kapital nebst Zinsen bestätigten, von den beiden Mitbürgen Hans Georg von und zu Redwitz und Hans Ludwig v. Lichtenstein ihre Schuldanteile bar erhalten zu haben, und danach nicht nur diese Zahlbürgen, sondern auch für sich die den Letzteren haften verbliebenen drei Mitbürgen (worunter auch Freiherr Johann Erkinger v. Seinsheim) von ihrer Ersatzpflicht frei und ledig erklärten.

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Staatsarchiv Nürnberg