Vor Wilh. Dahmen, Richter, Peter Iventz, Adolph Becker, Johann Krauß, Schöffen des Hauptgerichts Wadenheim, verschreibt P. Joh. Scheffers, Richter des Jesuitencollegs zu Münstereifel den Gebrüdern Jakob und Heinrich de Groote eine Rente von 120 Rthlr. gegen Aufnahme eines Kapitals von 2400 Rthlr. unter Verunterpfändung ihres Hofs zu Wadenheim. Unterschrieben vom Gerichtsschreiber Peter Norff und von Rektor Scheffers.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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