Der Offizial des Dompropstes zu Speyer bekennt, daß vor ihm auf Bitten des vor Gericht erschienenen Junkers Hans von Hardheim (Hartheim) des Jungen der Schreiber Jost Rübe von Ilbesheim (Aulveßheim) und sein Knecht Karieß über den in einer Urkunde vom 16. Februar 1459 (vgl. Nr. 24) näher beschriebenen Streit zwischen dem Junker und dem Domvikar Johann Rost als Zeugen ausgesagt haben.