Vor Johannes van Bueren, fürstlich münsterschem Richter zu Rene, überträgt Hylle van Bentlage mit ihrem Vormund Gerhardus Volker ihrem Bruder Engelbert van Bentlage ihre Hofstätte Spythues, Bauerschaft Esschendorpe, by den Poelhues, von 4 Scheffel Einsaat, 1 kleinen Kamp bei Lokampes Hof, 2 Landstücke von 1 Maltersaat up der Gledenhorst beiderseits der Smedinck breden, 1 Stück Land uppe den Granckessche bei einem zum Dyckhove gehörigen Stück Landes, 1 Stück Land von 3 Scheffelsaat auf dem Ol(l)denrener Berg angrenzend an Postes "anewende" und 2 "bloemware" im Oldenrener Wald. Daraus sind jährlich 1 Molt Roggen, 2 Scheffel Weizen Rheiner Maß und 1 Münsterscher Schilling an den Landesherrn zu bezahlen. Ferner überlässt sie ihm ihren Anteil am Bentlager Hof in Rene. Engelbert van Bentlage gelobt, die genannte Rente und die Abgaben an Kirchherrn, Küster, Zehntherrn und Gografen zu bezahlen und zum Nachteil der Empfangsberechtigten den Hof mit seinen genannten Zubehörungen nicht zu zersplittern, nichts daraus zu vertauschen oder zu versetzen. Zeugen: Hermannus Keve, Gerhardus van Bueren, Johan Vlucht, Detmar Rabberts. Der Aussteller siegelt. altera die Gervasii martirum