Der Knappe Bertoldus Somerkalf und sein Sohn Bertoldus verzichten gegenüber dem Kloster Beringehusen auf ihre Rechte gegen den dortigen Laienbruder (conversus) Henricus de Pometen und dessen Verwandtschaft (generatio), die sie als Hörige in Anspruch genommen hatten, in Wiederholung eines schon früher durch Bertoldus sen. und seinen Bruder Wernherus urkundlich ausgesprochenen Verzichts, und erklären auch Johannes, den Bruder des genannten Konversen Henricus, und dessen Schwester Gertrudis, die sie von neuem als Hörige angesprochen hatte, auf Ansuchen des Klosters für frei von der Leibeigenschaft. Zeugen: Die Priester Olricus und Petrus, Mönche zu Herswidehusen (Hardehausen). feria sexta post dominicam, qua cantatur Invocavit
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