Erbteilung zwischen Wilhelm und Cuno von Eltz, den Söhnen Quirins, bei der Wilhelm die Höfe zu Thür und Hirten, Güter zu Mayen, Cuno die Höfe zu Polch und Betzing, Güter zu Mayen, erhält. Der Quirin zugefallene Erbteil Antons und die Weingärten bleiben ungeteilt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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