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Hans, Albrecht und Jörg von Neuenstein (Nuwensteyn) und Hans Hofwart von Kirchheim (Hofart von Kirchen), die je anderthalb, zwei, einen halben bzw. zwei Teile am Schloss Neufels (Nuwenfels) innehaben, versprechen für sich und ihre Erben, Erzbischof Konrad [III.] von Mainz und seinen Nachfolgern bei einer Versetzung oder Veräußerung ihrer Teile diese ein halbes Jahr zuvor für 1.000 Pfund Heller anzubieten; sollten die Erzbischöfe sie nicht binnen einem Vierteljahr nach dieser Frist in der Stadt Hall kaufen wollen, so steht den Verkäufern der anderweitige Verkauf frei unter der Bedingung, dass der oder die Käufer den Erzbischöfen von Mainz denselben Eid geloben wie sie und ihre Vorfahren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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