Hanns von Obernitz, Schultheiß, und die Schöffen der Stadt Nürnberg, geben eine Abschrift des von Bartholmes Haller, Wilhelm Derrer und Meister Hanns Beheim dem Jüngerern im Auftrag des Stadtgerichtes gefällten Schiedsspruchs zwischen genannten Holzschuher einerseits und Margreth, Hanns Helchners Witwe, für sich und Barbara, Wolf Ketzels Tochter, andererseits wegen des Schlosses und der Güter zu Gräfenberg vom 6. Juli 1529.

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Staatsarchiv Nürnberg
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