Friedberg, Burg: Henne v. Selbold und seine Frau Luckel (Luckele), Hartmann Waldmann und seine Frau sowie Henne Waldmann bekunden, wegen der Hufe zu Nauheim (Nu-), die der + Herdan von Albach dem + Dietwin Engel wegen einer Schuld von 54 Gulden aufgelassen hatte, hat nun Henne 'Quyntherner' gerichtlich Anspruch gegen die Aussteller erhoben, da die Kornrente von der Hube nicht mehr gezahlt worden war. Die angerufenen Freunde und Verwandte der Aussteller haben die Parteien wie folgt geschlichtet: die Hube soll dem 'Quyntherner' und seinen Erben folgen und die Aussteller haben ihm das Gut nach Recht und Gewohnheit des Gerichts Nauheim aufgelassen. Folgt: eine Beschreibung der Hube und ihrer Zugehörungen.
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Friedberg, Burg: Henne v. Selbold und seine Frau Luckel (Luckele), Hartmann Waldmann und seine Frau sowie Henne Waldmann bekunden, wegen der Hufe zu Nauheim (Nu-), die der + Herdan von Albach dem + Dietwin Engel wegen einer Schuld von 54 Gulden aufgelassen hatte, hat nun Henne 'Quyntherner' gerichtlich Anspruch gegen die Aussteller erhoben, da die Kornrente von der Hube nicht mehr gezahlt worden war. Die angerufenen Freunde und Verwandte der Aussteller haben die Parteien wie folgt geschlichtet: die Hube soll dem 'Quyntherner' und seinen Erben folgen und die Aussteller haben ihm das Gut nach Recht und Gewohnheit des Gerichts Nauheim aufgelassen. Folgt: eine Beschreibung der Hube und ihrer Zugehörungen.
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B 5 Urkunden der Burg Friedberg
Urkunden der Burg Friedberg >> Urkunden
1401 Januar 14
Ausf., Perg., 4 Sg., 1, 2 und 3 besch., 4 abgef.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1401, sexta feria proxima post octavam Epiphanie domini
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ein Streit zwischen Henne von Sebold, Hartman Waltman, deren Frauen, Henne Waltman einer- und Henne Quintherner andererseits wegen einer benannten Hube Landes zu Nauheim, die der verstorbenen Herdan von Alpach an den verstorbenen Ditwin Engel wegen einer Schuld von 54 fl. aufgelassen hatte, wird zu Gunsten Quintherners entschieden
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Eberhard Löw (Lewe) [v. Steinfurth], Burggraf zu Friedberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann v. Stockheim (Stog-)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Eberhard Wais (Weise) von Fauerbach (Fur-)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ritter Konrad v. Kleen (Clehen)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gilbrecht Wais v. Fauerbach
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Friedrich v. Bellersheim (Belders-)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gernand v. Schwalbach (Swal-)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Winther v. Villmar (Fil-) und Eberhard Löw v. Steinfurth, Verwandte und 'husgenoßen' [Mitburgmannen] der A
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Aussteller
Vermerke (Urkunde): Siegler: Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Reg.: Schilp, Burg Friedberg, Nr. 746, S. 296.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Ein Streit zwischen Henne von Sebold, Hartman Waltman, deren Frauen, Henne Waltman einer- und Henne Quintherner andererseits wegen einer benannten Hube Landes zu Nauheim, die der verstorbenen Herdan von Alpach an den verstorbenen Ditwin Engel wegen einer Schuld von 54 fl. aufgelassen hatte, wird zu Gunsten Quintherners entschieden
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Eberhard Löw (Lewe) [v. Steinfurth], Burggraf zu Friedberg
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Johann v. Stockheim (Stog-)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Eberhard Wais (Weise) von Fauerbach (Fur-)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ritter Konrad v. Kleen (Clehen)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gilbrecht Wais v. Fauerbach
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Friedrich v. Bellersheim (Belders-)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Gernand v. Schwalbach (Swal-)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Winther v. Villmar (Fil-) und Eberhard Löw v. Steinfurth, Verwandte und 'husgenoßen' [Mitburgmannen] der A
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Aussteller
Vermerke (Urkunde): Siegler: Burggraf, Baumeister und Burgmannen der Burg Friedberg
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Reg.: Schilp, Burg Friedberg, Nr. 746, S. 296.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ