Herbort von Langen bekundet, daß ein Vergleich zwischen Johann von Gysenberghe und ihm wegen der nachgelassenen Güter des verstorbenen Aleff Ingenhove getroffen ist, worin ein Punkt enthalten ist über einen Herman van der Ley betreffenden Verzichtbrief, dessentwegen 900 Hornsche Gulden ausgegeben und empfangen sind, die er und Johann gemeinsam einfordern und zu gleichen Teilen haben sollen. Er übergibt nun sein Anteilsrecht an den 900 Gulden an Johann und dessen Erben. Siegelankündigung.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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