Graf Johann V. von Oldenburg beurkundet, dass sein Vater, Graf [Gerd] von Oldenburg, der Kirche zu Zwischenahn im Tausch gegen ein vor der Stadt Oldenburg auf dem Haarenesch (uppen Haren Esche) gelegenes Stück Bauland die Hofstelle (wurd) am Kirchhof in Zwischenahn mit allem Zubehör und allen Gerechtigkeiten überlassen habe und bestätigt die Besitzverhältnisse für die Hofstelle [vgl. Best. 20 Urk Nr. 1607]. - Der Aussteller siegelt. 1515 Februar 27 (ame dinxedage na Invocavit in der vasten)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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