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Johann Georg Baldinger und Johann Konrad Ehinger von Balzheim [Alb-Donau-Kreis] zu Großkötz [Gde. Kötz/Lkr. Günzburg] und Neuhausen [Gde. Holzheim/Lkr. Neu-Ulm], Oberrichter und Ratsherren in Ulm, übergeben dem Hospitalamt in Ulm einen jährlichen Zins von 25 Gulden, den Sixtus Schlumberger von Öllingen [Alb-Donau-Kreis] laut eines Schuldbriefs vom 17. August 1616 [A Urk. lfd. Nr. 4399] zu entrichten hat. Dieser gefällt von seinem Hofgut in Öllingen, zu dem ungefähr 40 Jauchert Äcker, 50 Jauchert Wald und 9 Tagwerk Mahd gehören. Den Zins haben sie von ihrer verstorbenen Schwester bzw. Schwägerin Helena geborene Baldinger, der Witwe des Ulmer Altbürgermeisters Theodor Schad, geerbt. Die Pfleger des Hospitalamts sollen diesen Zins künftig jedes Jahr einziehen und unter den armen Waisen im Fundenhaus [abgegangen, Bereich Turmgasse 8-13, Zeughausgasse 1] verteilen. Wird der Zins abgelöst, dann sollen die Pfleger von dem Erlös andere Zinsen oder Einkünfte für das Hospitalamt erwerben und diese dann unter den Waisen verteilen.

Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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