Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Pfarrer in Albeck [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] Albrecht Kolb als Bräutigam und die ledige Christina Ehemann als Braut. Begleitet werden sie von dem Revisionsadjunkten Johann Kallhardt und dem Nadler und Krämer Johann Martin Eckardt als Pfleger der Töchter Maria Albertina und Veronika Elisabeth des Bräutigams aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Veronika Elisabeth geborene Kallhardt sowie dem geheimen Sekretär Johann Frick und dem Kantor Johann Georg Blöst als Beistände der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 29. Juli 1793 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 375] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Töchter des Bräutigams noch minderjährig sind und damit der Pflegschaft des Rats unterstehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung für die Töchter aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.