Der Mainzer Kurfürst und Erzbischof Lothar Franz von Schönborn teilt am 25. Januar 1710 (Mainz) dem Baumeister der Pfarrkirche Unserer Lieben Frau zu Aschaffenburg ein Urteil zu den Hornigkischen Erben mit. mit, dass an seinem Hofgericht zu Mainz getroffen wurde.