König Philipp IV. von Spanien gestattet Graf Anton Günther von Oldenburg als Herzog von Brabant, mittels einer entsprechenden letztwilligen Verfügung zugunsten seines unehelichen Sohnes, des Reichsgrafen Anton [I.] von Aldenburg, über Jever und Kniphausen zu verfügen. 1656 April 08 (le huictiesme d'Avril), Brüssel

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Niedersächsisches Landesarchiv
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