Beschwerde der Freisinnigen Partei und ihres Abgeordneten Dr. Theodor Barth wegen der in einem konservativen Wahlflugblatt unter dem Titel "Eine gemeine Tat" gegen Barth ausgesprochenen Verleumdung der Wahlbestechung im Reichstagswahlkreis Köslin-Kolberg durch Kauf sozialdemokratischer Wahlstimmen

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