Elekt Salentin von Köln, Erzkanzler und Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches in Italien, Herzog von Westfalen und Engern, bestellt Johann Swollingen, Lizentiat der Rechte, Priesterkanoniker der Kölner Metropolitankirche und Dekan von St. Andreas in Köln, zu seinem Generalvikar in spiritualibus. Er bevollmächtigt ihn, die Errichtung der Kirchen und kirchlichen Einrichtungen in Stadt und Diözese Köln zu konfirmieren, die kirchlichen Benefizien und Offizien zu übertragen, Dispense zu erteilen und alle weiteren genannten Aufgaben des Generalvikars wahrzunehmen. - Siegelankündigung. Datum in arce nostra Brulla die 6. mensis Septembris 1568.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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