Obligation, laut derer 13 adelige Bürgen für das vom Freiherrn Georg Ludwig v. Seinsheim d. J. anno 1592 auf sich genommene Wittum der Freifrau Barbara v. Seinsheim, geb. v. Heßberg, per 20000 fl sich gegen deren Erben, die Brüder Julius und Wolf. v. Crailsheim, dann Wolf-Wilhelm und Eva-Barbara von Lichtenstein, solidarisch und unter Verpfändung ihrer Güter verpflichteten, vorbezeichnete Schuldsumme von 1607 an in fünf Jahresraten à 4000 fl samt Zinsen abzustatten.

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Staatsarchiv Nürnberg
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