Finanzämter: Finanzamt Nidda (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
H 22 Nidda
Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Archivtektonik) >> Gliederung >> Staatsbehörden Land Hessen (seit 1945) >> Finanzverwaltung >> Finanzämter
1945-1996
Enthält: Besitzsteuerakten
Geschichte des Bestandsbildners: Das Finanzamt Nidda ist 1902 durch das Großherzogtum Hessen in einem Dienstgebäude in der Schillerstraße eingerichtet worden. Nach Auflösung der Finanzämter Schotten (15. September 1943) und Büdingen (1. Juli 1947) fielen deren Zuständigkeitsbereiche ebenso an das Finanzamt Nidda. Die Zuständigkeit entsprach bis 1972 den Grenzen des Kreises Büdingen. Mit der Entstehung des Wetteraukreises (infolge Auflösung der Landkreise Büdingen und Friedberg) blieb die Zuständigkeit für den Altkreis Büdingen mit Ausnahme der Stadt Schotten bestehen, die seitdem zum Finanzamtsbezirk Lauterbach gehört.
Das Finanzamt Nidda betreut aktuell (2010) über 100.000 Steuerbürger, die sich auf die vier Städte Büdingen, Gedern, Nidda und Ortenberg sowie die sieben Gemeinden Altenstadt, Echzell, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain und Ranstadt verteilen.
Finanzamtsvorsteher (Auszug):
01.10.1970 - 31.03.1978: RD Dr. Rinn
22.04.1978 - [nachzutragen]: RD Richter
(Bo/Uhl, Quelle: Amtsübersicht des Finanzamtes Nidda)
Findmittel: unverzeichnet: 46,750 m
Referent: Rainer Maaß; Eva Haberkorn
Geschichte des Bestandsbildners: Das Finanzamt Nidda ist 1902 durch das Großherzogtum Hessen in einem Dienstgebäude in der Schillerstraße eingerichtet worden. Nach Auflösung der Finanzämter Schotten (15. September 1943) und Büdingen (1. Juli 1947) fielen deren Zuständigkeitsbereiche ebenso an das Finanzamt Nidda. Die Zuständigkeit entsprach bis 1972 den Grenzen des Kreises Büdingen. Mit der Entstehung des Wetteraukreises (infolge Auflösung der Landkreise Büdingen und Friedberg) blieb die Zuständigkeit für den Altkreis Büdingen mit Ausnahme der Stadt Schotten bestehen, die seitdem zum Finanzamtsbezirk Lauterbach gehört.
Das Finanzamt Nidda betreut aktuell (2010) über 100.000 Steuerbürger, die sich auf die vier Städte Büdingen, Gedern, Nidda und Ortenberg sowie die sieben Gemeinden Altenstadt, Echzell, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain und Ranstadt verteilen.
Finanzamtsvorsteher (Auszug):
01.10.1970 - 31.03.1978: RD Dr. Rinn
22.04.1978 - [nachzutragen]: RD Richter
(Bo/Uhl, Quelle: Amtsübersicht des Finanzamtes Nidda)
Findmittel: unverzeichnet: 46,750 m
Referent: Rainer Maaß; Eva Haberkorn
63,250 m
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 12:49 MESZ