Ediktalverordnung, die Karolinen zu 9 1/2 Gulden Kurant und die Kurpfälzer und Hessen-Darmstädter Kopfstücke zu 12 1/2 Stüber in dem Oberen und Niederen Erzstift anzunehmen. (Meistenteils sind die betreffenden Schreiben in Konzept und Original vorhanden).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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