König Friedrich III. lädt die Stadt Dorpmund, welche gestattet hatte, dass Heinrich von Lyn, Freigraf zu Brakel, auf die Klage Conrats von Lindenhorst die Stadt Nürnberg vor das westfälische Gericht zitierte trotz der gegenteiligen Zusage an Nürnbergs Vertreter, vor sein königliches Hofgericht.