Erzbischof Friedrich I. von Köln bestimmt auf dem in feierlicher Synode von dem Abt Otto von Werden gestellten Antrag, dass das Patronat der beiden Kapellen zu Werden, Neukirchen und zum heiligen Clemens [zum Born] dem Abt zustehen, und dass in ersterer niemals, in letzteren nur in Notfällen die Taufhandlung begangen werden dürfte. Actum Coloniae anno 1103, census romani Indictione XI.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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