Erklärung beziehungsweise Verbürgung von Johanne Friedericke, verwitwete Hensel, geborene Uschner, unter Verpfändung der für diese auf dem ihrem Sohn Moritz Adolph Heinrich Hensel zugehörigen Gut Schweta eingetragenen Forderung vom 10000 zur Sicherstellung derjenigen Kaution, welche ihr genannter Sohn wegen gewisser von ihm übernommener Verbindlichkeiten dem königlichen Staatsfiskus zu leisten hat; Schweta, den 15. November 1863, Dresden, den 29. November 1863.

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Sächsisches Staatsarchiv
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