Hans Ibach von Ottenhöfen im Amt Steinbach reversiert Wilhelm von Botzheim, Oberamtmann zu Neukastel und zweibrückischer Rat, über die ihm als einen Vorträger geschehene Belehnung, mit dem von Boltzheim'schen Gülthof zu Ottenhöfen, gegen einen Erblehenszins von 5 1/2 Viertel Korns.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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