Die Schöffen im Wolfhagen bekunden, dass vor ihrem Richter Derrick Stoter und ihnen Peter Koppen bekannt hat, dass er für eine ihm bezahlte Geldsumme an Gerit Hotman, Bürger zu Xanten, eine Erbjahrrente von 2 oberländischen Rheinischen Gulden verkauft hat, die aus einem Stück Land von etwa 2 holländischen Morgen, in ihrem Schöffentum gelegen zwischen Land des Derrick Roden und des Hermann Koppen bzw. zwischen Land des Gerit von Ackelffoirt und der Herrenstraße, am Viktorstag [10. Oktober] von 1456 an in Xanten zu bezahlen ist. Wenn die Rente nicht fristgerecht gezahlt wird, kann der Käufer den Fehlbetrag auspfänden lassen, wie man Herrenzins zu pfänden pflegt, also mit dem genannten gepfändeten Land verfahren, als ob es gerichtlich zugesprochen wäre. Peter hat Gerit und seinen Erben Währschaft zu leisten gelobt, wie es Erbkaufsrecht ist, und versichert, dass von dem genannten Land kein Zins außer dem Herrenzins zu zahlen ist, und abgesehen vom Zehnten. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Geg. 1455 des neysten vrydachs na synthe Mycchels dach archangeli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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