Maximilian [III.] Joseph, des H.R.R. Erztruchseß und Kurfürst, erteilt als Herzog in der Obern Pfalz den Herren Ernst Ludwig und Ferdinand Ludwig von Wildenstain, Gebrüdern, gemäß Hofkammerresolution von 1749 III 28, wie bereits 1737 X 21 für drei Jahre geschehen und unterdessen erloschen, lehenherrlichen Consens für nunmehr sechs Jahre, auf ihr vom Herzogtum der Oberen Pfalz zu Ritter- und After-Mannlehen rührendes Landsassengut Strahlenfels [Gde. Großengsee BA. Forchheim/Ofr.] abermals 2000 fl. rh. verzinslich aufzunehmen. - U: Aussteller. - S: Aussteller (oberpf. Sekret).

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Staatsarchiv Nürnberg