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Abt Dithmar von Volkenroda bezeugt, dass Eberhard und seine Frau Gisla eine halbe Hufe in Großmehlra (maiori Melre) gegen einen Jahreszins von 16 Mühlhäuser Denaren nach Erbrecht besitzen und dass sie 1 1/2 Hufe in Körner (Cornre) für 11 Mark zu gleichem Recht erworben haben. Dafür zinsen beide jährlich zu ihren Lebzeiten 4 Scheffel Weizen, 4 Scheffel Roggen und 3 Scheffel Gerste. Ihre Erben sollen nach dem Tode des einen 5 Scheffel, nach beider Tode 6 Scheffel Weizen mit dem übrigen Zins (annona) leisten. Beide haben ihr Begräbnis bei dem Kloster gewählt und werden in dessen Bruderschaft und Gemeinschaft der guten Werke aufgenommen.

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Sächsisches Staatsarchiv
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