Vertrag des Herzoglichen Lehenhofes mit der Familie von Schütz als Lehensnachfolgerin der Familie von Hohenfeld über die ursprünglich vom Stifte Dietkirchen rührigen Lehen, nämlich 1) gewählte Anteile an dem Zehnten zu Sespenroth, Nentershausen, Nomborn, Kleinholbach, Heilberscheid, Girod und Großholbach und 2) gewählte Anteile an dem Zehnten zu Niederselters und Eisenbach. Statt der Lehen sub 2) empfängt die Familie 5500 Gulden, da mit dieser Summe die betreffenden Grundbesitzer diese Zehntberechtigung abgelöst haben.

Show full title
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Data provider's object view