Übereinkunft von Friedrich Arnold Brockhaus mit seiner in Stuttgart lebenden Ehefrau über den Umgang mit den gemeinsamen Kindern im Falle einer Scheidung und die finanzielle Absicherung der Kinder und der Ehefrau, gesiegelt von Friedrich Arnold Brockhaus, seiner Ehefrau sowie seinem Sohn Friedrich als Bürgen

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Sächsisches Staatsarchiv
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