Der Administrator Dr. Johann Friedrich Böhmer attestirt, daß durch die von Fräulein Maria Margaretha von Humbracht im Jahre 1821 geschehen Veräußerung des ganzen Complexes der adlichen Gutes Styrum mit allen Rechten und Prärogativen an den Dr. Philipp Marcks die dazu gehörige Lehens-, Hofes- und Kurmudskammer an diesen zugleich mit veräußert worden und derselbe, weil keinerlei Anspruch seitens des Humbrachtschen Erben entgegenstehe, daher um so gewisser zur Ausübung der aus den Landesgesetzen, insbesondere dem Gesetze vom 21. April 1825, resultierenden Activrechte befugt sei. Frankfurt a. M. dem 7. December 1830. Mit der Unterschrift Böhmers, notarieller Beurkundung derselben und Beglaubigung dieser Notarialausfertigung durch die Kanzlei des Stadtgerichts, beziehungsweise zwei Siegeln.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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