Eberhart von Merenberg, genannt Rübsamen (Rubesamen) bekundet, daß Adolf Graf zu Nassau ihn für Johann seinen Bruder, dessen Frau und nach deren Tod für sich belehnt hat laut inserierter Urkunde mit allen Gefällen, die Graf Adolf in seinem Teil zu Burgholzhausen (Burgkholtzhusen) hat an Geld, Frucht, Hühnern, Diensten unter Vorbehalt von 6 Achtel Korn für den jeweiligen dortigen Knecht des Grafen, jetzt Heintz Scharper, der Johann, dessen Frau und danach Eberhart auf Lebzeit die Gefälle erheben und geben soll. Sollte Margareth von Saarbrücken, Johanns Frau, Johann überleben, soll sie die Nutzung vor Eberhard haben. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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