#1544 Feb. 6 (Mittwoch nach Lichtmeß) *Wolf Heinrich von Wernau als Selbstverkäufer sowie Amtmann, Bürgermeister, Gericht und Gemeinde zu Wendlingen als Mitverkäufer verkaufen Johann Waltenberger (Walltennbergern), [Unter-]Vogt zu Nürtingen, um 200 fl württembergischer LW einen ewigen Zins von 10 fl aus der Stadt Wendlingen samt allen ihren Zugehörungen, Leuten, Gütern und Gerechtigkeiten, jährlich um den 2. Feb. (Mariae Lichtmess) in Reutlingen, Esslingen, Stuttgart oder Tübingen zu entrichten. Im Säumnisfall kann der Käufer Währschaftsleistung in einer der gen. vier Städte anmahnen und die zu Unterpfand gesetzten Besitzungen der Verkäufer angreifen. Die Kündigungsfrist beträgt ein Vierteljahr. &der Selbstverkäufer für sich sowie Herr Ulrich, Propst zu Denkendorf, fürstlich württembergischer Rat, wegen Siegelkarenz der Mitverkäufer für diese +Ausf. Perg., durch Einschnitte ungültig gemacht - 2 Sg. abg. - Rv. !HStAS A 155 Bü 262

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...