Jakob Vischer, Hans Koll und Enderlin, des Auberlin Schmid von Ötlingen Sohn, alle von Holzmaden, wegen etlicher nicht genannter Vergehen zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten unter der Bedingung freigelassen, dass sie sich dem Recht stellen, falls der Untervogt sie im Namen des Herzogs vor Gericht stellen sollte, versprechen dies zu halten und schwören U. Sie stellen ferner 5 Bürgen, die sich verpflichten, mit 200 fl für sie zu haften, falls sie sich dem Recht nicht stellten und flöhen. Bürgen: Baltus Vischer, Schultheiß zu Holzmaden, Aberlin Schmidt von Ötlingen, Jakob Vollmer von Göppingen, Jörg Riennhart von Jesingen, Stefan Paur von Ohmden.