Durchführung des Gesetzes über die vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts für die Hauptstadt Berlin vom 25. März 1931
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A Rep. 001-02 Nr. 2765
A Rep. 001-02 Nr. 359
Registratursignatur: A Rep. 001-02 Nr. Stadtverfassungsrecht Abt. A Nr. 80, GB I 4
A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro
A Rep. 001-02 Magistrat der Stadt Berlin, Generalbüro >> 01. Stadtverfassung >> 01.01 Städteordnung und allgemeine Organisation der Stadtverwaltung
1931
Darin: Drucksache Nr. 6940 des Preußischen Landtages.- Preußische Gesetzsammlung Nr. 11 vom 31. März 1931.- Neuordnung der Berliner Stadtverwaltung, in: Mitteilungen des Berufsvereins der höheren Kommunalbeamten Deutschlands e.V. (Heft 4, Jg. 1931 April 1931).- Das neue Berliner Gesetz, in: Reichsverwaltungsblatt und Preußisches Verwaltungsblatt (Nr. 19, Bd. 52, 9. Mai 1931).- Zeitungsartikel.
Enthält u.a.: Veränderungen im Geschäftsplan für die Magistratsmitglieder.- Erlass des Preußischen Ministers des Innern zur Durchführung des Gesetzes.- Neuordnung Berlins.- Erläuterungen.- Besprechungen beim Magistrat und in den Bezirksämtern.
Enthält u.a.: Veränderungen im Geschäftsplan für die Magistratsmitglieder.- Erlass des Preußischen Ministers des Innern zur Durchführung des Gesetzes.- Neuordnung Berlins.- Erläuterungen.- Besprechungen beim Magistrat und in den Bezirksämtern.
Archivale
Microfilm/-fiche: MF A 5097
Gesetz über die vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts für die Hauptstadt Berlin vom 25. März 1931
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
12.02.2026, 10:17 MEZ
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