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Jacob Geger, Dechant von St. Georg zu Köln als geistlicher Richter und Konservator der Rechte der Prämonstratenserordensklöster, erkennt in Sachen der Abtei Knechtsteden wider den Pastor zu Birgel wegen des jener in diesem Pfarrbezirk zustehenden Frucht- und Weinzehnten, dass der Pastor für den von mehreren, speziell beschriebenen Stücken während drei Jahren unrechtmäßig erhobenen Zehnten eine Ahm Wein und ein Malter Roggen für jedes der drei Jahre der Abtei zu vergüten habe; unter Verurteilung desselben in die Kosten des Prozesses. Datum anno domini Millesimo quadringentesimo quadragesimo tertio die Sabbati 9. mensis Novembris.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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