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Die Geschworenen des Gerichts der Propstei Bonn zu Endenich bestätigen die Aussagen ihrer Mitgeschworenen Johann Holtzenheuwer, Hermann Maych sowie des Henrich Maych von Ippendorf, welche sie auf Anstehen des Junkers Albrecht vamme Zwyvell als Erben der einen Hälfte des Dunerhofes zu Endenich, des Junkers Heinrich von Aldenrode als Verkäufer und des Junkers Gawyn (Gouwyn) vamme Huysse als Ankäufer der anderen Hälfte desselben Hofes hinsichtlich der Zugehörigkeit von drei näher bezeichneten Stücken Ackerlandes zum genannten Hof bereits im Sommer 1504 getan und nunmehr weiter begründet haben. Diese Grundstücke waren von den verstorbenen Junkern von Arwylre eine Zeit lang dem Hof widerrechtlich entzogen worden. G. in den jairen unssers heren vunffzyenhondert seyss, up den nuwen jairs avent.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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