Der Ulmer Ratsherr Heinrich Neithardt der Ältere bekennt: Sein verstorbener Vetter Dr. Heinrich Neithardt, Domkustos zu Konstanz und Pfarrer zu Ulm, hat in seinem Testament und den dazu hinzugefügten Änderungen festgelegt, dass verschiedene silberne Bilder und andere Kleinodien aus seiner Hinterlassenschaft im Familienbesitz der Neithardt verbleiben und vom Ältesten der Familie verwahrt werden sollen. Dies hat dann sein verstorbener Vetter Dr. Peter Neithardt, dessen Testamentsvollstrecker er ist, bestätigt und auch auf von ihm hinterlassene Kleinodien ausgeweitet. Diese Bilder und Kleinodien sollen nicht verkauft oder verpfändet, sondern in der Familie Neithardt zusammen mit deren Stammsitz in Ulm weitervererbt werden. Daher hat er nun als derzeitiger Inhaber des Stammhauses der Neithardt und Verwalter der Bilder und Kleinodien diese nach ihrem Gewicht und Wert schätzen lassen, wobei sie auf einen Gesamtwert von 270 Gulden taxiert wurden. Er ordnet an, dass nach seinem Tod oder wenn er nicht mehr länger in dem Stammhaus der Familie wohnen möchte, derjenige Neithardt, der dann das Stammhaus bewohnt, die erwähnten Kleinodien und Bilder erst dann erhalten soll, wenn er den Testamentsvollstreckern des Dr. Heinrich Neithardt und des Dr. Peter Neithardt eidlich versichert hat, dass er diese getreulich verwahren und weder verkaufen noch versetzen wird. Auch hat er ihnen ein Pfand in Höhe des geschätzten Werts der Bilder zu stellen. Ist er dazu nicht bereit, dann sind die Testamentsvollstrecker befugt, die Bilder einem anderen Mitglied der Familie zu übergeben, das ihnen den entsprechenden Eid leistet. Finden sie dafür niemanden in der Familie Neithardt, dann sollen sie die Bilder solange selbst verwahren, bis sich dafür wieder ein Neithardt findet. Nach dem Aussterben der Familie fallen die Bilder und Kleinodien an die Pfarrkirchenbaupflege in Ulm und sollen von deren Verwaltern verwahrt werden. Diese Regelung erfolgt mit Zustimmung des Dr. Matthäus Neithardt, Bürgermeister zu Ulm und Hauptmann der Städte im Schwäbischen Bund, der Ulmer Ratsherren Ulrich Neithardt und Heinrich Neithardt des Jüngeren, des Wilhelm Neithardt zu Bischofszell [Kanton Thurgau/Schweiz] und seiner Brüder Ludwig und Heinrich, dann des Dr. Matthäus Neithardt und des Eglof Stöbenhaber zu Memmingen als Vormünder der Söhne des verstorbenen Ludwig Neithardt Bernhard, Hieronimus und Johann sowie des Dr. Matthäus Neithardt und des Johann Lieber als Vormünder der Söhne des verstorbenen Hieronimus Neithardt Johann, Heinrich und Christoph.