Die Brüder Heydenrich Korf, Domherr zu Münster, und Hinrich Korf, Knappe, Söhne des verstorbenen Everdes Korff, bekunden, Hinrike dem Grütere 100 rhein. Goldgulden zu schulden, zahlbar auf nächste Ostern oder gegen ein Handgeld zwei Janre später, d. h. kommende Ostern 10, nächste Ostern 10 und an den darauffolgenden Ostern die ganze Summe Im Nichteinhaltungsfall geloben sie Einlager in Warendorf. Beide Aussteller siegeln mit ihren Vettern Hermans, Sohn Herrn Everdes Korf, und Bernd Korf, Herrn Hinrix Sohn. crastino beati Martini spiscopi

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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