Supplementum des Kaufkontrakts vom 21. Juni 1757 seitens des Schöffen Christian Sürder, Käufers, und Görgen Görges und dessen Frau Sybilla Doups, Verkäufer, vom 13. November 1762: Am 21. Juni 1757 hatten Görgen Görges und seine Frau Sybilla Doups dem Schöffen Christian Sürder und seiner Frau Margaretha Francken (+) einen Morgen Land im Hauser Feld gelegen verkauft unter Vorbehalt der Wiederlöse. Die Verkäufer hatten um diese Wiederlöse auch nachgesucht, verzichten nun aber darauf unter der Bedingung, daß der Schöffe Christian Sürder oder dessen großjähriger Sohn und Erbe Sigismund Sürder und dessen Frau Gertrud Duckweillers dafür 10 Reichstaler und 1 Kronentaler oder 15 "schlechte" Schillinge bezahlen und eine Karre Kohlen für sie unentgeltlich von Uerdingen abholen. Da dies geschehen ist, verzichten die Verkäufer auf alle Ansprüche.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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