Die sieben Bürger und auf dem Schloss angestellt gewesenen Konstabler, als Georg Adam Klett, Georg Michael Seeger, Bernhard Friesinger, Johann Friedrich Mez, Johann Rudolph Müller, Jung Alexander Müller und Johann Gottlob Schuster werden mit ihrem Gesuch, sie außer der ihnen durch eine den 12. Dezember 1778 gnädigst erteilte Resolution abgesprochenen Exemtion vom Feuerlaufen außer der Stadt, bei der übrigen bisher genossenen Personalfreiheit gnädigst zu manutenieren, abgewiesen und dabei bestimmt, dass in solange, als sie keine wirklichen Dienste als Konstabler leisten werden, sie gleich anderen Bürgern zu Prästierung der Wachten und andern derlei Prästationen anzuhalten seien (Tübingen)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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