Konrad Knebel, Vitztum von Amberg, bekundet, dass Abt Albert und der Konvent von St. Emmeram vor ihm auf dem Landgericht erstritten haben, dass sie zu ihren Klagen auf allen Landgerichten des Herzogs in Bayern einen ihrer Amtleute oder einen aus ihrem Konvent mit voller Bevollmächtigung entsenden können. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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