Nachdem die Gemeinde Trais-Horloff die der Gemeinde Bellersheim obliegende Last der Fegung des Lehngrabens in der Gemarkung Trais-Horloff gegen Bezahlung eines Ablösungskapitals von 157 Gulden und 18 Kreuzern zur Gemeindekasse Trais-Horloff vertragsweise vom 01.01.1865 übernommen und die Bezahlung des Ablösungskapitals stattgefunden hat, so wird diese als der Gemeinde Bellersheim für alle Zukunft für erloschen erklärt

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Kreisarchiv Gießen