Ortsrecht der Universitätsstadt Tübingen
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A 200/5681
A 200 Hauptaktei
A 200 Hauptaktei >> Allgemeine Verwaltung >> Verfassung. Staatsaufbau und Organe >> Stadt Tübingen und ihre Verfassung
1957-2002
Enthält nur:
- 1 Ordner "Ortsrecht der Universitätsstadt Tübingen" von 1957 mit ergänzender Lieferung bis 2002
- 1 Ordner "Ortsrecht der Universitätsstadt Tübingen" von 1957 mit ergänzender Lieferung bis 2002
FAB 10 Kommunales, 2008 dem Stadtarchiv übergeben
1 Faszikel
Sachakte
Laut Mitteilung des FB Interne Dienste vom 28.01.2008 wurde die Tübinger Ortsrechtsammlung als grauer DIN-A5-Ordner mit eingeprägtem Stadtwappen estmals im Juni 1957 als Loseblattsammlung herausgegeben. Sie wurde im Juni 2005 als Druckwerk aufgegeben; bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten 27 Ergänzungslieferungen. Seit Juni 2005 werden die städtischen Satzungen und Rechtsverordnungen im Internet pupliziert. Als Ersatz für den alten Ordner wurde den Fachbereichen und Ämtern sowie den Mitgliedern des Gemeinderats ein neuer Ordner (DIN-A4, rot-weißes Rückenschild mit rotem Logo) zur Sammlung der Tübinger Satzungen zur Verfügung gestellt
Ortsrecht, Tübingen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.04.2025, 08:35 MESZ