Suchergebnisse
  • 8 von 37

Bericht, dass das Freigericht zu Freckenhorst zu Folge der Reformation die Verbrechen zu strafen in Possession; dass die Saßenbergischen Beamten den Bürgermeister, Vorsteher und Gemeinheit zu Freckenhorst verboten habe, bei dem Freigericht Wroge zu tun und dass selbe die Sachen vom Freigericht zu Freckenhorst nach dem Freigericht zu Saßenberg ziehen und strafen und Freckenhorst das Freigericht entziehen wollen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner
Loading...