Feuersbrunst zu Nordheim, erweckt von Leonhard Nickhel, vulgo Rehebaur, brandenburg-bayreuthischen Untertanen des Amts Hoheneck, am 31. Aug. 1655, weswegen zwar auf Anklage von Sebastian Körner und Konsorten als Beschädigten die Stellung des Täters zur Strafe und zum Abtrag begehrt, von Brandenburg aber wegen Geschäften des Rehebaurs abgelehnt wurde, obwohl der Kläger einen klaren Beweis beigebracht hatte

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Staatsarchiv Nürnberg