Kaiser Ferdinand II. gebietet den Grafen von Löwenstein-Wertheim, das von den Wiesen der Kartause Grünau abgemähte Heu zu restituieren und innerhalb der nächsten zwei Monate nach Zustellung vor dem kaiserlichen Hof zu erscheinen und die Bevollgung des Gebotes nachzuweisen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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