Die Belehnung des russischen Geheimrats Ernst Graf von Münnich (1708-1788) mit dem Amt Biegen in der Provinz Brandenburg durch König Friedrich II. von Preußen (Abschrift)
Vollständigen Titel anzeigen
NLA OL, Erw 102, Best. 272-4 Nr. 41
Mappe III, Nr. 36
NLA OL, Erw 102 Familie von Münnich
Familie von Münnich >> 1 Familienarchiv von Münnich (Nürnberger Nachlass) >> 1.3 Ernst Graf von Münnich (1708-1788) (Nürnberger Nachlass, Mappe III)
- 1741
Enthält: nur Abschriften des Schreibens Friedrichs II. von Preußen 27. Januar 1741 (s. Best. 272-4, Nr. 40) und der Belehnungsurkunde vom 29. Januar 1741 auf einem Blatt
Germanisches Nationalmuseum Nürnberg
Verzeichnung
Ergänzungen: Klassifikation TeilB: 04
Friedrich II. von Preußen, Belehnung, Amt Biegen
Münnich (1708-1788), E. Graf von, Amt Biegen
Biegen, Amt, Verleihung, Münnich (1708-1788), E. Graf von
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ
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