Kurfürst Joachim [II.], Markgraf von Brandenburg, bestätigt den Oberständen nach erfolgter Bewilligung von nahezu zwei Dritteln des Landschosses, daß daraus keine ständige Verpflichtung entstehen solle, sondern die Städte auch in Zukunft zwei Drittel aufbringen sollen.

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Brandenburgisches Landeshauptarchiv
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